CASA LUZ GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Alles Wichtige

1. VERTRAGSSCHLUSS / DAUER / KÜNDIGUNG 

Der Maklervertrag zwischen dem Kunden und der CASA LUZ GmbH (im Folgenden CASA LUZ genannt) kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Grundlage bzw. in Kenntnis der für die erfolgreiche Vermittlungs-/Nachweistätigkeit anfallenden Courtageforderung zustande. Auch durch schlüssiges, konkludentes Handeln des Kauf- und/ oder Mietinteressenten kommt ein Maklervertrag mit unserem Haus zustande. Ergibt sich nicht aus den Umständen oder abweichenden Vereinbarungen etwas anderes, hat der Vertrag eine Laufzeit von sechs Monaten und verlängert sich jeweils automatisch um weitere sechs Monate, wenn nicht eine Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat zum jeweiligen Vertragsende schriftlich gekündigt hat. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 

2. DOPPELTÄTIGKEIT CASA LUZ

CASA LUZ ist berechtigt, auch für die andere Partei des Hauptvertrages courtagepflichtig tätig zu werden, soweit keine Interessenskollision vorliegt. Außerdem darf CASA LUZ weitere Makler einschalten. Dem Kunden dürfen dadurch jedoch keine weiteren Kosten oder andere belastende Verpflichtungen entstehen. 

3. COURTAGEANSPRUCH CASA LUZ 

Der Courtageanspruch ist im Sinne von § 652 Abs. 1 BGB mit Abschluss des Hauptvertrages fällig, wenn der Hauptvertrag auf unserer vertragsgemäßen Nachweis-/Vermittlungstätigkeit beruht. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, uns unverzüglich mitzuteilen, wann, zu welchem Entgelt und mit welchen Beteiligten der Hauptvertrag geschlossen wurde. Die Auskunftsverpflichtung wird nicht dadurch berührt, dass der Hauptvertag unter einer aufschiebenden Bedingung steht und diese noch nicht eingetreten ist. 

Kommt durch CASA LUZ Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit ein anderer als der vorgesehene Hauptvertrag (z.B. Kauf – statt Mietvertrag oder umgekehrt) oder ein Hauptvertrag über ein anderes dem Kunden gehörendes Vertragsobjekt zustande, der mit dem beabsichtigten Hauptvertrag wirtschaftlich im Wesentlichen identisch ist, besteht ebenfalls ein Courtageanspruch . Es gilt dann der übliche Maklerlohn im Sinne von § 653 Abs. 2 BGB als geschuldet. Ein Courtageanspruch von CASA LUZ besteht ferner, wenn ein Folgegeschäft in zeitlichem und wirtschaftlichem Zusammenhang mit dem ursprünglichen Hauptvertrag abgeschlossen wird. Als Folgegeschäft gelten insoweit auch Erweiterungen oder Veränderungen des ursprünglichen Hauptvertrages. Es gilt dann der übliche Maklerlohn im Sinne von § 653 Abs. 2 BGB als geschuldet. 

4. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN 

Die schriftlichen und mündlichen Informationen zum Vertragsobjekt stammen von unseren Vertragspartnern oder sonstigen Auskunftsberechtigten. Dies gilt auch für die das Vertragsobjekt betreffenden Informationen in einem Exposé. CASA LUZ wird diese Information nur auf offensichtliche Unrichtigkeit überprüfen. CASA LUZ übernimmt aber insbesondere keine Haftung oder Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen, es sei denn, CASA LUZ fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last. Irrtum und /oder Zwischenverkauf oder –vermietung bleiben vorbehalten. Im Übrigen haftet CASA LUZ nur für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, bei Fehlen zugesicherter oder garantierter Eigenschaften oder bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten). 

Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn und soweit CASA LUZ gesetzlich zwingend haftet. 

5. VORKENNTNIS KUNDE 

Kennt der Kunde bei Abschluss des Maklervertrages die Vertragsgelegenheit betreffend das angebotene Vertragsobjekt sowie Vertragsbereitschaft des anderen Vertragsteils des Hauptvertrages (Vorkenntnis) oder erlangt er diese Kenntnis während der Laufzeit des Maklervertrages von dritter Seite, so hat er CASA LUZ dies unverzüglich mitzuteilen. 

6. VERTRAULICHKEIT 

Unsere Objektexposés, die von uns erteilten objekt-/vertragsbezogenen Informationen sowie unsere gesamte Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit ist bzw. sind ausschließlich für den/die jeweils adressierten Kunden als Empfänger bestimmt. Dritte sind auch unter anderem Unternehmen, die im wirtschaftlichen Zusammenhang – zum Beispiel als Tochter- oder Schwestergesellschaft/en, als Holding, Inhaber- oder Projektgesellschaft/en, Teil einer Organschaft oder fremde Gesellschaften, bei denen Personalunion/en zum Weitergebenden – stehen. Der Kunde ist verpflichtet, mit den Informationen pp. nach Abschluss des Maklervertrages vertraulich umzugehen und diese nicht an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde hiergegen schuldhaft, haftet er uns gegenüber auf Schadenersatz, wenn der Erfolg unsere Vermittlungs- und/oder Nachweistätigkeit hierdurch nicht eintritt. 

7. ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT UND AUFRECHNUNG 

Der Kunde darf Zurückbehaltungsrechte oder Aufrechnungsrechte gegenüber der Forderung von CASA LUZ nur geltend machen, wenn die Forderungen des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis (Maklervertrag) beruhen oder wenn die Forderungen des Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. 

8. SONSTIGE VEREINBARUNGEN 

Änderungen und Ergänzungen sowie die Aufhebung des Maklervertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Für den Fall, dass der Auftraggeber Kaufmann Anstalt des öffentlichen Rechts, öffentlich rechtliches Sondervermögen oder eine Stiftung ist, ist zwischen ihm und dem Auftragnehmer Würzburg als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Ansonsten gilt die gesetzliche Regelung. 

9. UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN / REGELUNGSLÜCKE 

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, so werden die übrigen Regelungen des Vertrages davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung verpflichten sich die Parteien schon jetzt, eine wirksame Reglung zu vereinbaren, die im Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung in rechtlich zulässiger Weise und wirtschaftlich möglichst nahe kommt. 

Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Lücken dieses Vertrages. 

COURTAGEPASSUS

Der Maklervertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf Basis des Objektexposés und seiner Bedingungen zustande. Maßgebend ist die im Maklervertrag vereinbarte oder im Exposé genannte Käufercourtage. Die Käufercourtage wird inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer angegeben und ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig. Die Courtage ist auch verdient, wenn durch unsere Vermittlung und/oder aufgrund des Nachweises ein Hauptvertrag zustande kommt. Die Mitursächlichkeit unseres Hauses dafür ist ausreichend. Die CASA LUZ GmbH und ggf. deren Beauftragte erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Die Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten trägt der Käufer. 

WIDERRUFSRECHT 

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns 

CASA LUZ GmbH
Theaterstr. 1-3
97070 Würzburg
Tel.: 0177 6014456
Mail: info@casaluz.de 

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder Email) über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. 

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Haben Sie ausdrücklich verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.